Kontraindikationen beim Yoga
- Bandscheibenproblemen
- Degenerationserscheinung der Wirbelsäule
- Entzündungen, besonders im Bauraum
- kürzliche Operationen
- Brüche
- fortgeschrittene Schwangerschaft
- Probleme im Bereich des Herzens (Ang. Pectoris/Herzneurose)
In diesen Fällen bitte vorher erst mit dem Arzt abklären.
Grundsätzlich gilt: Bitte in keine Form von (Sitz)-Haltung zwingen. Es könnten irreparable Schäden in den Gelenken auftreten.
Kontraindikationen bei der aquatischen Körperarbeit im warmen Wasser
Grundsätzlich gilt: Alles was überwärmt, gerötet, geschwollen und schmerzhaft ist, v.a. in kombinierten Formen gehört nicht ins Wasser, z.B. auch bei einer akuten Erkältung. Auch hier gilt: Bitte vorher beim behandelden Arzt eine Unbedenklichkeit einholen!!!
Alle Kontraindikationen wie oben beim Yoga und zusätzlich:
- Hautprobleme (z.b. Neurodermitis etc.)
- Lungenentzündungen
- akute Magen-Darm-Erkrankung
- Augen (z.B akute Augenentzündungen)
- HNO (z.B. akute Angina, Ohrenschmerzen, Nebenhöhlenentzündung etc.)
- Starke Krampfadern und Venenleiden
- Fusspilz
- HIV (nicht bei Menstruation, nicht bei offenen Wunden, nicht bei akutem Schub)
- Starkem Schwindel
- Akute Psychose
Grundsätzlich gilt: In den oben genannten Fällen lieber eine ärztliche Unbedenklichkeit einholen.